Photovoltaik auf dem fremden Dach reduziert die Steuerlast

Mit einer Photovoltaikanlage Steuern sparen

Erneuerbare Energien wie die Photovoltaik liegen im Trend. Viele Eigenheimbesitzer machen von der Solartechnik Gebrauch und erwirtschaften den Strom für den eigenen Verbrauch komplett über die eigene Anlage. Doch wussten Sie, dass Sie die Photovoltaik auch als Kapitalanlage nutzen können, wenn diese nicht auf Ihrem eigenen Dach installiert ist? Solche Angebote nennt man auch Solar Direktinvestment oder Bürgersolar als Eigentum.

Dank Photovoltaik die eigene Steuerlast erheblich reduzieren

Ein wesentlicher Vorteil ist, dass Sie mit einer Photovoltaik-Anlage Ihre Steuerlast erheblich reduzieren können. Dies geschieht über den Investitionsabzug, den Sie bereits im Vorhinein für künftige Anschaffungen geltend machen dürfen. Dieser erlaubt Ihnen bis zu 40 % der Investitionskosten im Jahr vor der Investition abzuziehen und 20 % vom Restwert im Erwerbsjahr einkommensmindernd abzuziehen.

Dazu muss die Photovoltaik-Anlage nicht auf Ihrem eigenen Dach installiert werden. Mittlerweile bieten sich auch die Dächer von Supermärkten, Bauernhöfen, öffentlichen Gebäuden, Industrieparks oder dafür geeignete Grundstücke, die von Gemeinden, Landkreis oder großen Industriefirmen zur Verfügung gestellt werden, an.

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Wer ist berechtigt?

Der Investitionsabzug betrifft neues sowie gebrauchtes bewegliches Anlagevermögen. Darunter fallen Photovoltaik-Anlagen, wenn sie nicht die gesamte Dachhaut ersetzen. Voraussetzung ist, dass die Anlage (deren Kosten max. 500.000 € betragen dürfen) bis mindestens zum Ende der Anschaffung oder Herstellung des folgenden Betriebsjahres in einer inländischen Betriebsstätte bleibt.

Investitionabzugsberechtigt ist jeder, dessen Betriebsvermögen in seinem Photovoltaikgewerbe die Höhe von 235.000 € nicht überschreitet. Der Gewinn in seinem Photovoltaikgewerbe darf die Summe von 100.000 € nicht überschreiten. Wenn dies gegeben ist, kann ein Käufer mit einer Photovoltaikanlage Steuern sparen.

Schauen Sie sich dazu folgendes Rechenbeispiel an:

Herr Meyer möchte seine Steuerlast von 2019 reduzieren. Noch im September bestellt er die Photovoltaik-Anlage, die einen Kaufpreis von 100.000 € hat. Die eigentliche Anschaffung und Installation findet erst im September des Folgejahrs statt.

1. Steuervorteil für 2019

Von den Anschaffungskosten kann Herr Meyer als Investitionsbetrag in der Steuererklärung von 2016 bereits 40 % des Kaufpreises geltend machen, dies entspricht 40.000 €. So kann Hr. Meyer gezielt durch die Photovoltaikanlage Steuern sparen.

2. Steuervorteil für 2022 – Kaufjahr

Nun dürfen bis zu 20 % Sonderabschreibung vom Restwert angesetzt werden, dies entspricht 12.000 €.

3. Restabschreibung für 2022-2022

In den folgenden vier Jahren wird die Photovoltaik-Anlage linear abgeschrieben (5% vom Restwert) mit 2.400 € jährlich.
Insgesamt wird die Anlage so über 20 Jahre abgeschrieben.

Anschaffungskosten100.000 €
Investitionsabzugsbetrag (40 %) 201940.000 €
Restwert60.000 €
Sonderabschreibung (20 %)  202212.000 € (berechnet aus dem Restwert 60.000 €)
Restwert48.000 €
lineare Abschreibung (5 %) 2022-2020Jährlich 2.400 € (berechnet aus dem Reswert 48.000 €)
Gesamte Abschreibung 2019/202254.400 € (entspricht ca. 54 %)

Ihr Vorteil:
Planungssicherheit und Minderung der diesjährigen Steuerlast

Die Lösung, mit einer Photovoltaik-Anlage Steuern zu sparen, bietet Ihnen besondere Planungssicherheit. Ihr Steuerberater kennt bereits die Steuerlast, die in diesem Jahr auf Sie zukommt. Entscheiden Sie sich allerdings dieses Jahr noch für eine große Investition, profitieren Sie von einer sofortigen, vorgezogenen Abschreibung in Höhe von 40 %, die Ihre Steuerlast enorm senken kann. Normalerweise können Sie an der dieses Jahr auf Sie zukommenden Steuerlast nichts mehr ändern, der Investitionsabzugsbetrag  stellt hier eine Besonderheit dar. So kann man durch eine Art vorgezogene Abschreibung durch den Erwerb einer solchen Photovoltaikanlage Steuern sparen.

Einnahmensicherheit

Ein weiterer sehr interessanter Vorteil eines Solar Direktinvestment, also einer Photovoltaikanlage für Kapitalanleger oder Investoren ist die hohe über staatliche Regelungen gesicherte Einnahmensicherheit. Die Erträge sind durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) über 20 Jahre hinweg gesichert. So lassen sich pro Jahr ca. 6,5 % nach Kosten und durch die Sicherheit der deutschen Gesetzgebung erwirtschaften.

Komplettpaket inkl. Finanzierung

Bei der Mehrwert Solar Budgetoptimierung erhalten Sie ein Komplettpaket inkl. Finanzierungsbeschaffung über unsere Partnerbanken. Dieses besteht aus: Photovoltaikanlage mit grundbuchrechtlich gesicherter Flächennutzung, Wartung und Anlagenüberwachung von dem momentan europäischen Marktführer für Photovoltaikbetriebsführung, Allgefahrenversicherung und Betreuung durch unsere Steuerkanzlei im Hause an.

Viele unserer Kunden sind sichtlich überrascht, wenn sie feststellen, dass der Erwerb der eigenen Photovoltaikanlage ohne eigenes Dach und mit Einbringung der Steuervorteile auch komplett ohne Eigenkapital möglich ist.

Welche Art der Photovoltaikanlage ist dafür geeignet?

Der Investitionsabzugsbetrag, IAB ist nur auf gewerblich geprägte Photovoltaikanlagen
anwendbar. Das sind Photovoltaikanlagen, bei denen die Mehrheit der erzeugten Energiemenge
an einen Dritten geliefert oder an den Energieversorger eingespeist wird.  Es sind sowohl Dachanlagen als auch Freiflächenanlagen, sogenannte Solarparks dafür geeignet.

Wie steht es um Ihre aktuelle Steuerlast?

Wenn Sie angestellt sind, schauen Sie doch einmal direkt auf Ihren Gehaltsbescheid oder als Selbstständiger auf Ihre bereits getätigten Einkommenssteuervorauszahlungen. Wollen Sie erfahren, wie Sie durch den Kauf einer schlüsselfertigen Photovoltaikanlage Steuern sparen und regelmäßige, gut kalkulierbare Einnahmen erhalten können?
Wir beraten Sie gerne, wie Sie mit einer Photovoltaik-Anlage Ihre Steuerlast durch Sonder Afa und Investitionsabzugsbetrag Photovoltaik ab sofort reduzieren können.

Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen:

MS Budgetoptimierung GmbH
Ansprechpartner: Mathias Ehlgötz
Zeppelinstraße 2

76185 Karlsruhe

Email: verwaltung@solarinvest-experten.de
Telefon: 0721-625 6204

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