Staatlich geförderte Immobilien

Ökologische Sanierungsimmobilien werden besonders steuerlich gefördert.

Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung bieten sich unter bestimmten Umständen Sonderabschreibungen an. Das gilt zum Beispiel für ökologische Sanierungsimmobilien. Dies sind Immobilien in ausgewiesenen Sanierungsgebieten meist sehr zentral in einer Stadt. Hier versucht der Staat, den zusätzlichen Aufwand auszugleichen, den Käufer mit der Pflege der historischen Bausubstanz haben. Bei Denkmal- und Sanierungsimmobilien werden Vermieter steuerlich zusätzlich gefördert.

Mit der „Absetzung für Abnutzung“, fördert der Staat den Erhalt dieser Sanierungsimmobilien. Besitzer dürfen die meist erheblichen Sanierungskosten steuerlich absetzen. Kapitalanleger können über zwölf Jahre insgesamt 100 Prozent dieser Ausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen. Dies ermöglicht in manchen Fällen in den ersten 12 Jahren einen positiven Liquiditätsverlauf nach allen Kosten.

Anforderungen unserer gut ausgesuchten Immobilien:

  • Regionale Immobilien in Baden Württemberg oder Bayern     stempel
  • Börsenunabhängige ‚reale‘ Sachwerte
  • Unter Umständen kein Eigenkapital notwendig
  • Gute bis sehr gute Vermietbarkeit da Stadtzentrumnah
  • Miet- und Hausverwaltung wird mitgeliefert
  • Zusätzliche Mietausfallversicherung auf Wunsch
  • Staatliche Beteiligung durch Afa § 7i EstG oder Afa § 7h EstG
  • Zinsen, Kaufnebenkosten sowie laufende Kosten steuerlich absetzbar
  • KFW Förderungsfähig
  • Inflationsgeschützt
  • Sicherheit durch Grundbucheintrag